KEM Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft

Unterkategorie Klima & Energiemodellregionen

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden

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Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft

Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds.
Die Förderaktion ist abgeschlossen. Einreichungen waren bis 15.02.2021 12:00 Uhr möglich.

Im Rahmen der Ausschreibung „KEM Bioökonomie/Kreislaufwirtschaft“ wird eine Region gesucht, die einen substanziellen Schwerpunkt auf Maßnahmen im Bereich Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft legt.

Durch das KEM Schwerpunktprogramm soll sich die Region von anderen Regionen in Hinblick auf Ambition und Umfang der angesprochenen Maßnahmen deutlich abheben. Die Region soll sich sowohl national als auch international als Vorzeigeregion für klimaschutzrelevante Bioökonomie- und Kreislaufwirtschaftsprojekte etablieren.

Im Zuge der 2-stufigen Ausschreibung muss die Region mind. 10 Maßnahmen konzipieren und im Falle einer Kooperation umsetzen.

Einreichen können ausschließlich Gemeinden oder rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche private Beteiligung.

Zielgruppe sind alle österreichischen Regionen, auch KEM-Regionen, die folgende Kriterien erfüllen:

- Die KEM umfasst mindestens 2 Gemeinden

- In der KEM leben mind. 3.000 und max. 150.000 EinwohnerInnen (Quelle Statistik Austria)

Die Ausschreibung ist in zwei Stufen aufgeteilt:

1. Stufe: bis 15.02.2021 (12 Uhr): in der ersten Stufe ist ein niederschwelliges Konzept hinsichtlich Umsetzungsschwerpunkten einzureichen. Inhalte sind insbesondere:

  • Allgemeine Beschreibung der Region
  • Ausgangslage der Region; Bestandsaufnahme, insbesondere hinsichtlich nachwachsender Rohstoffe/Rohstoffquellen (z.B. relevante Abfälle), Unternehmen, bestehende Infrastrukturen und Netzwerke, relevanter ökonomischer Aktivitäten und Projekte von öffentlichen Akteuren
  • Zielsetzung (Wo wollen wir hin?)
  • 10 Maßnahmen skizzieren
  • Einbezogene Stakeholder

Für die Erstellung des niederschwelligen Konzeptes gibt es keine finanzielle Unterstützung.

Eine Jury wählt aufgrund der Beurteilungskriterien die maximal drei am höchsten bewerteten Anträgen aus.

2. Stufe: März 2021 – voraussichtlich 3.Quartal 2021 (Deadline wird noch bekanntgegeben):
Diese drei Regionen entwickeln in einer zweiten Stufe ein detailliertes Konzept und Maßnahmen. Das Konzept wird mit maximal 10.000 Euro kofinanziert aus den KEM Programmmitteln des Klima- und Energiefonds.

Die Jury wählt eine Region zur Umsetzung aus. Der Klima- und Energiefonds behält sich vor mehr als eine Region zur Umsetzung auszuwählen.

Detaillierte Informationen zur Ausschreibung finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb der Frist online bei der KPC eingereicht werden.

Alle wichtigen Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung für eine neue Klima- und Energie-Modellregion:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular

Alle Formulare zur Antragstellung neue KEM

Antragsformular

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung eines Weiterführungsantrags:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular

Alle Formulare zur Antragstellung Weiterführung KEM

Antrag Weiterführung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden

Weitere Links

Klima- und Energie-Modellregionen 

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Kontakt

Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen

01/31 6 31-721
umwelt@kommunalkredit.at

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